Hunde an die Leine
23.06.2010 - BINGEN
(red). Wenn im Frühsommer die Vögel und das Wild in den Rheinauen ihre Junge führen, ist die Tierwelt besonders sensibel. Aus diesem Grund macht der Nabu auf die Anleinpflicht für Hunde in den Naturschutzgebieten aufmerksam. „Wir appellieren an die Vernunft und die Tierliebe der Hundebesitzer und bitten dringend darum, die Naturschutzgebietsverordnungen zu beachten und die Hunde anzuleinen“, sagt Diplom-Biologe Michael Markowski vom Auen-Service.
Leider sei es in den vergangenen Jahren wiederholt dazu gekommen, dass freilaufende Hunde Wild und sogar Jungstörche verletzt oder getötet haben. So wurden leider auch in den vergangenen Tagen dem Naturschutzzentrum wieder eine verletzte Stockente und ein Höckerschwan gemeldet.
„Selbst wenn Hunde nur auf Wiesen oder anderen Flächen herumtollen, bedeutet dies schon ein starke Störung und Beeinträchtigung der Wildtiere: Entsprechende Flächen werden dann zum Beispiel von Störchen gemieden und fallen als wichtige Nahrungsbiotope aus, schlimmstenfalls verhungern ganze Bruten“, sagt der Leiter des Auen-Service.
Gruppenführungen durch die Rheinauen und weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten können beim Nabu-Naturschutzzentrum Rheinauen unter kontakt@nabu-rheinauen.de erfragt werden.

