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Bingen 

Warum Strafe sein muss

29.05.2010 - BINGEN

Von Lena Fleischer

FORUM Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts diskutiert mit SGG-Schülern

„Strafrecht hat hölzerne Hände, keine feinen Hände” - ein Mann, dessen Stimme in Verfassungsfragen gehört wird und dessen Urteilsvermögen als scharf gilt, sprach beim Forum des Stefan-George-Gymnasiums über Strafe und Toleranz im Rechtsstaat: der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Winfried Hassemer, ein früherer SGG-Schüler übrigens.

Warum muss Strafe sein und bringt sie überhaupt etwas, wenn beispielsweise der Angeklagte ein greiser NS-Verbrecher ist, der Jahrzehnte später vor Gericht steht, weil er als mutmaßlicher KZ-Wächter 30 000 Menschenleben auf dem Gewissen haben soll? Ist Geschwisterliebe strafbar oder einfach ein Tabu? Warum verjährt Missbrauch, aber Mord nicht? Jede Menge Fragen brannten den rund 150 Elftklässlern unter den Nägeln, und so nutzten sie die Chance, mit dem Mann ins Gespräch zu kommen, der zwölf Jahre lang Richter in Karlsruhe war.

Damit hatte der 70-jährige Gast, der in Gau-Algesheim geboren wurde, sein Ziel erreicht: „Alles Andere könnt ihr auch irgendwo nachlesen”, rief er den Oberstufenschülern zu. Den Mann interessierte, was die Jugendlichen umtreibt, ob sie über Folter diskutieren oder über Datenklau, über Brudermord oder Vergewaltigung.

„Es gibt kein Rechtsgebiet, das so moralisch tickt und so intensiv herausfordert, sich aufzuregen” - so umschreibt Hassemer sein Metier, das Strafrecht. Dabei gibt es, so erklärt der Jurist den Gymnasiasten, zwei Vorstellungen: eine, die auf Vergeltung setzt, damit geschehenes Unrecht durch eine Strafe ausgeglichen werde. Die andere Vorstellung baut auf Prävention und die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft, will dessen Resozialisierung. Und was ist mit Folter, darf man sie manchmal anwenden oder Folter androhen, um jemanden zu retten, damit sozusagen größerer Schaden abgewendet wird? Aussagen, die im Ausland möglicherweise unter Folter zustandegekommen sind, sind sie vor einem deutschen Gericht haltbar? Fragen, mit denen der Strafrechtswissenschaftler die Schülerinnen und Schüler kitzelte. Er erläuterte seine Vorstellung davon, dass Menschen verantwortlich handeln: „Wir Strafrechtler ticken nicht wie Neurobiologen, wir schreiben Verantwortlichkeit untereinander zu.”

Ob ein Strafmaß immer festgesetzt werden muss, wenn ein Angeklagter verurteilt wird, wollte ein Schüler wissen. Ein anderer hakte nach: Wenn eine Strafe verkürzt werden kann, funktioniert das auch umgekehrt, wird also am Ende überprüft, ob ein Täter noch gefährlich ist, bevor er in die Freiheit entlassen wird? Oder was macht man mit einem, der nicht von der moralischen Falschheit seines Tuns überzeugt ist? „Ein Betroffener, der seine Strafe abgesessen hat, hat das Recht zu sagen: Jetzt ist Schluss”, betont Hassemer. Es gehe um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Strafe. Dabei gebe es ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit: Der Bundesverfassungsrichter a. D. spricht von einem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung, was dazu führe, mehr Kontrolle und höhere Strafen zuzulassen.

Was er von der Datensammlung für Google Street View und von den Bankdaten-CDs hält, die Steuersünder überführen sollen, wollen die Elftklässler wissen. Hassemers Antwort „Es passt in die Landschaft, aber mir passt die Landschaft nicht.” Dass Strafe dazu dient, verletzte Normen aufrechtzuerhalten, das erklärt Hassemer den aufgeweckten Schülern, die nach Grenzen von Recht und Unrecht fragen. Fast zwei Stunden gibt der Experte Einblick in sein täglich Brot und fasst zusammen:„Juristen haben die Aufgabe, auf Grenzen zu bestehen.”

Verfassungsrechtler Prof. Winfried Hassemer im Gespräch mit den Gymnasiasten.	Foto: hbz/Alexander Sell

Verfassungsrechtler Prof. Winfried Hassemer im Gespräch mit den Gymnasiasten. Foto: hbz/Alexander SellVergrößern

VITA

Geboren wurde Winfried Hassemer 1940 in Gau-Algesheim und machte 1959 Abitur am Stefan-George-Gymnasium.

Er studierte in Heidelberg, Genf und Saarbrücken und ist seit 1973 Professor für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Uni Frankfurt.

Von 1991 bis 1996 war er hessischer Datenschutzbeauftragter und seit 1996 Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, von 2002 bis 2008 Vizepräsident des BVG, seit Oktober 2008 als Rechtsanwalt zugelassen.

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