Nach Gerichtsurteil Bingen zahlt 130000 Euro an Hotels zurück
12.07.2012 - BINGEN/LEIPZIG
Von Erich Michael Lang
Das war ein richtiger Gerichts-Krimi: Viele Prozessbeobachter in Leipzig hatten darauf gewettet, dass Bingen mit der Bettensteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht durchkommt. Doch dann war alles anders. Das Gericht hat die Satzung gekippt. Gestern kündigte Oberbürgermeister Thomas Feser gegenüber der AZ an, dass die bereits kassierten 130 000 Euro an Bettensteuer-Einnahmen an die Betriebe umgehend zurück gezahlt werden.
Hotels waren Selbstzahler
Die Hotels hatten zumeist aus eigener Tasche bezahlt und ihre Gäste mit der Abgabe nicht belastet, zum einen, um den Image-Schaden in Grenzen zu halten, zum anderen, um das Leipziger Urteil abzuwarten. Und in der Tat: Gestern war Zahltag!
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter des neunten Senats, Wolfgang Bier, erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung erkennen lassen. Der Satzung das Genick brach, dass nicht unterschieden wird zwischen Touristen und Geschäftsreisenden. Letztere dürften eine solche Abgabe nicht leisten, so das Gericht. Oberbürgermeister Feser lässt nun auch bereits wenig Neigung erkennen, eine neue Satzung auf die Reise zu schicken. „Wir werden natürlich das Urteil prüfen, aber wer soll denn zwischen Tourist und Geschäftsreisenden unterscheiden? Eine Satzung kann das nicht leisten und der bürokratische Aufwand wäre viel zu hoch“, so Feser. Diese Schwierigkeiten müssten nun ganz offen auch in den städtischen Gremien erörtert werden. „Das war eine Beerdigung erster Klasse“, meint Feser im Hinblick auf das Leipziger Urteil. In Bingen müsse es nun vielmehr darum gehen, gemeinsam zu überlegen, wie das Geschaffene erhalten und ausgebaut werden könne. „Wir wollten mit der Bettensteuer der Branche nichts Böses. Die Überlegung war, wie noch Geld erwirtschaftet werden kann, um das städtische Engagement im kulturellen und touristischen Bereich zu unterstützen.“ Vielleicht sei dies nun die Chance, mit der Hotelbranche einen Mittelweg auszuhandeln. „Wir brauchen die Qualität im touristischen und kulturellen Angebot; aber die muss auch finanziert sein“, so Feser.
Wenige Wochen vor dem 60. Geburtstag des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) knallen dort derweil die Sektkorken. „Wir freuen uns riesig für alle unsere Kolleginnen und Kollegen. Aber wir sind nun auch nicht arrogant und hochmütig“, sagt Dehoga-Präsident Gereon Haumann gegenüber der AZ. Der Dehoga hatte das Normenkontrollverfahren flankierend voran getrieben. Als Kläger tragt in Leipzig unter anderen das Binger NH-Hotel auf. Haumann fordert von der Politik mehr Wertschätzung und mehr Unterstützung für die Leistungen der Branche. Wenn, dann müssten alle Profiteure im Tourismus von einer Stadt zur Kasse gebeten werden. Außerdem müsse der Verwendungszweck solcher Einnahmen klar für touristische und kulturelle Zwecke definiert sein; und schließlich müssten die betroffenen Unternehmen auch die Höhe solcher Abgaben leisten können. „Der Dehoga steht zu Gesprächen zur Verfügung. Das habe ich schon immer gesagt“, so Haumann. Bei rund 200 000 Beschäftigten im Tourismus in Rheinland-Pfalz sei es an der Zeit, die Bedeutung dieser Branche endlich auch politisch zu erkennen, um gemeinsam und fair miteinander zu sprechen. . Kommentar


