Bundesverwaltungsgericht spricht heute abschließendes Urteil zu Binger Bettensteuer
11.07.2012 - BINGEN/LEIPZIG
Von Erich Michael Lang
Ob dies der Tag der Wahrheit oder Gerechtigkeit ist, muss sich erst erweisen, auf jeden Fall ist es der Tag des Urteils: Für den heutigen Mittwoch erwarten viele deutsche Kommunen und ebenso die bundesdeutsche Hotellerie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Kulturförderabgabe, der sogenannten Bettensteuer. Bingen kommt in der juristischen Auseinandersetzung mit einigen wenigen weiteren Kommunen die Rolle des Vorreiters zu. Die Stadt am Rhein war eine der ersten, die den Aufenthalt von Hotelgästen in ihren Mauern mit einer Abgabe belegte, um die Kultur zu fördern. In Bingen sind dies zwischen 1 und 3 Euro. Seit Anfang 2011 wird die Steuer erhoben, und seit von ihr die Rede ist, herrscht Krieg zwischen Politik und Hotellerie.
Einfach ausgedrückt geht es in der juristischen Auseinandersetzung darum, ob eine Kommune eine einzelne Branche so ohne Weiteres mit einer solchen Abgabe belegen darf. Der bisherige Instanzenweg hat gezeigt: Sie darf, und zwar ohne Weiteres. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) als mächtiger Verbündeter der örtlichen Betriebe hat zahlreiche Gutachter bemüht und nun die Sache bis vors Bundesverwaltungsgericht getrieben.
Noch immer optimistisch
Noch immer verbreitet die rheinland-pfälzische Sektion des Dehoga Optimismus, aber so ganz will die Basis nicht mehr mit einstimmen. Bingens Dehoga-Chef Michael Madden sagt gegenüber der AZ: „Wir müssten schon viel Glück haben. Ich hab nicht wirklich Hoffnung, in der Sache haben wir schlechte Karten.“ Sollte die Stadt Bingen auch in Leipzig Recht behalten, setzt Madden vielmehr auf die Vernunft von Politik und Verwaltung. „Wir müssen uns einfach alle zusammensetzen. Die Buchungen in Bingen gehen runter; ich weiß nicht, ob es da einen direkten Zusammenhang mit der Bettensteuer gibt, aber langfristig wird es einen schlechten Effekt auf die Stadt haben.“ Madden hofft beispielsweise, dass eine Regelung gefunden werden könne, Geschäftsreisende von der Steuer auszunehmen, die ja nicht des Tourismus und der Kultur wegen in Bingen weilten, vielmehr ihre Tagung absolvierten und wieder abreisten. Nach wie vor stünden die Einnahmen der Stadt durch die Bettensteuer in keinem Verhältnis zum verursachten Ärger und Schaden.
So einfach ist allerdings aus Sicht von Oberbürgermeister Thomas Feser die Rechnung nicht, wenngleich auch er sich für Gespräche mit der Branche stark macht, egal ob es in Leipzig nun „so oder so“ ausgehe. Für das Kulturufer entstünden der Stadt jährlich Aufwendungen in Höhe von 600 000 Euro. Die Kulturförderabgabe habe 2011 rund 130 000 Euro erbracht; dies sei ein angemessener Anteil, wo doch die Stadt nach wie vor den Löwenanteil trage. Durch einen ausgeglichenen Haushalt sei Bingen auch in der Lage, die Kulturförderabgabe tatsächlich direkt der Förderung des kulturellen und touristischen Umfeldes zukommen zu lassen. „Das wäre bei einem defizitären Haushalt so nicht möglich. Andere Städte, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, müssen die Kulturförderabgabe zum Löcherstopfen verwenden“, so Feser. Lasse das Bundesverwaltungsgericht die Kulturförderabgabe passieren, werde es allein deshalb viele kommunale Nachahmer geben.
Einnahmequelle für Städte
Das ist aber genau die Sorge der Branche und das ist auch der Grund, weshalb der Dehoga so erbittert bis zur letzten Instanz gefochten hat. Hochdefizitäre Kommunen hätten bei einem für Bingen positiven Urteil in Leipzig gar keine andere Wahl mehr, als die Bettensteuer einzuführen. Sie sind gehalten, alle Einnahmequellen zu nutzen und würden von den Aufsichtsbehörden einfach dazu verdonnert. Das Bittere: Fast alle sind hochdefizitär. Es würde also dann fast überall eine Bettensteuer geben.
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