Rümmelsheimer ärgert sich über illegale Müllentsorgung auf Nachbargrundstück
28.06.2012 - RÜMMELSHEIM
Von Jens Fink
Eine böse Überraschung erlebte Markus Ball, als er im September vergangenen Jahres seine Hausmauer trocken legte. Hierfür musste er das benachbarte Grundstück betreten und hier einiges an Grund ausheben. „Dabei bin ich auf jede Menge Müll gestoßen“, berichtet Ball. Alte Autoreifen, Öl- und Farbkanister sowie „Unmengen an Glas“ beförderte Ball zutage. Dies dürfte jedoch nur ein Teil dessen sein, was auf dem über zwei Meter hoch verfüllten Nachbargrundstück an Müll noch unter der Erde lagert.
Unrat muss weg
Das betreffende Areal in der Binger Straße sei als „belastetes Grundstück“ im Kataster eingetragen, bestätigte Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich. Vor Jahrzehnten bereits sei hier Müll vergraben und schließlich alles zugeschüttet worden. Natürlich sei es nicht akzeptabel, dass in einem Wohngebiet solch ein vermülltes Areal weiter existiere. Der Unrat müsse von den Verantwortlichen entsorgt werden, betonte Gumbrich.
Dies sieht auch Anrainer Ball so, der den Missstand der Erbengemeinschaft, der das benachbarte Areal gehört, mitgeteilt hatte. Jedoch sei von dort keinerlei Reaktion erfolgt, berichtet Ball, der den Fall sogar dem Landes-Umweltministerium mitteilte. Diese habe die Angelegenheit an die Kreisverwaltung und diese dann an die SGD-Nord in Koblenz weiter geleitet. Diese habe zwar festgestellt, dass „keine gefährlichen Stoffe“ hier lagerten, jedoch die Erbengemeinschaft darauf hingewiesen, dass sie den Müll wegräumen müsste. Inzwischen läge der Vorgang wieder bei der Kreisverwaltung, die den Verantwortlichen wohl ein Bußgeld erteilt habe, meinte Ball.
Mit dem Hinweis auf ein „laufendes Verfahren“ sowie auf den Datenschutz wollten sich die zuständigen Stellen bei der Kreisverwaltung gegenüber der AZ nicht detailliert äußern. Die Fristen zur notwendigen Entsorgung seien jedoch gesetzt und nun müsse abgewartet werden, ob die Angeschriebenen der Aufforderung nachkämen, den Müll zu entfernen, hieß es von Seiten der Behörde.
Diesen Wunsch hegt auch Markus Ball, der sich über das Verhalten seiner Nachbarn ärgert. Deren Anwalt habe ihm nun eine Frist gesetzt, seine Mauerarbeiten, für die er das Nachbargrundstück ja betreten müsse, bis Ende Juni fertig zu stellen und danach das Grundstück nicht mehr zu betreten. Dies sei jedoch zeitlich für ihn nicht machbar, da die freigelegten Mauerstellen abtrocknen müssten und er dies auch kontrollieren müsse. Er habe nun seinerseits einen Anwalt eingeschaltet, der erreichen soll, dass er bis Ende des Jahres seine Arbeiten verrichten und dazu das Nachbargrundstück betreten dürfe. „Ich hoffe, dass die Erbengemeinschaft letztlich ein Einsehen hat, ihr Grundstück ausbaggert und den Müll endlich entfernt“, betonte Ball.


