Hölz mahnt zum Schneeschippen
04.01.2011 - DORSHEIM
Von Jens Fink
RÄUMPFLICHT Ortschefin: Keine Ansprüche stellen - selber machen
Die weiße Pracht des diesjährigen Winters ist zwar schön anzusehen, bringt jedoch für manche Bürger auch eine Menge Unmut mit sich. Vor allem dann, wenn der gefallene Schnee regelmäßig geräumt werden muss.
Dass die meisten Einwohner den Bürgersteig von Schnee und Eis befreien, freut Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz. Allerdings hätten dies nicht alle Bürger in den vergangenen Jahren so gehandhabt und seien ihrer Räumpflicht gar nicht oder nur unzureichend nachgekommen. Zwar sei die Situation durch die mehrfachen, öffentlichen Aufrufe jetzt besser geworden, meinte Hölz, die jedoch noch einmal an die gesetzlich vorgeschriebene Räumpflicht erinnert. Diese sei in der Gemeindesatzung klar festgeschrieben. Hierin wird die Räumpflicht den Grundstückseigentümern übertragen.
So sei jeder Bürger verpflichtet, vor seiner Wohnung den Fußweg frei zu räumen. Sei kein Bürgersteig vorhanden, müsse trotzdem ein Pfad zum Gehen geräumt und in „Steil- Straßen“ der Schnee sogar bis zur Mitte der Fahrbahn entfernt werden, erläutert Hölz. Gerade hier sähen es einige Einwohner nicht ein, ihre gesamte Straßenhälfte zu räumen. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass der Schnee nicht, wie in der Satzung vorgeschrieben, in den Vorgarten, sondern meist auf die Straße befördert werde. „Wenn dann die Autos den Schnee festfahren, entsteht darunter eine Eisschicht, die besonders glatt ist und neue Probleme für die Autofahrer schafft“, betont Hölz. Angesichts der Schneemassen dieses Winters hat die Ortsbürgermeisterin durchaus Verständnis für die Probleme der Einwohner mit der weißen Pracht, müsse ihnen als Bürgermeisterin jedoch ihre Pflichten nun einmal vor Augen halten, stellt Hölz klar.
Dass die Gemeinde, wie von vielen immer wieder gefordert, die Straßen frei räumen solle, sei „ein Anspruchsdenken, dem wir nicht nachkommen können“, betont Hölz. „Dazu müssten wir einen Winterdienst beauftragen, der uns pro Winter mehrere tausend Euro kosten würde“, was sich nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage verbiete.
Selbst könne die Gemeinde gegen Räumungsunwillige Bürger keinerlei Sanktionen verhängen, informiert Hölz. Dies sei allein Sache des Ordnungsamtes, das hier bei Bedarf tätig werden könne. Jedoch wolle sie dies generell vermeiden und andere Lösungen finden, um möglichst jedweden Unmut im Ort zu vermeiden. Daher habe sie mit vielen Bürgern geredet und versucht, diese von ihren Pflichten zu überzeugen. Diese Gespräche seien durchaus fruchtbar gewesen und insgesamt gesehen, habe sich die Bereitschaft aller Bürger erhöht, den Schnee vorschriftsmäßig zu räumen, resümiert Hölz.

