Von Christine Jäckel
GERICHT Angeklagter tischt absurde Geschichte auf / Komplizen widersprechen
In ein Haus in Traisen waren drei Männer im Alter von 54 bis 58 Jahren in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember eingebrochen. Nachdem sie sich mit dem Diebesgut aus dem Staub machen wollten, gingen sie zufällig einer Polizeistreife in die Arme.
Der 58-Jährige, der aus dem Kreisgebiet stammt, will völlig nichtsahnend in dieser Nacht mit den beiden anderen Tätern unterwegs gewesen sein. Er habe die zwei Männer aus Frankfurt erst am 4. Dezember auf einem Flohmarkt auf dem Gelände einer Diskothek in Bad Kreuznach kennen gelernt, sagte er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Einer der Männer hätte ihm eine Arbeit in Aussicht gestellt, deshalb habe er sich abends noch ein Mal mit ihnen getroffen, behauptete der bislang nicht vorbestrafte 58-jährige Angeklagte.
Dass die beiden 54 und 55 Jahre alten Rumänen einen Einbruch planten, will er vorher nicht gewusst haben. Zunächst hätten sie ihn bei einer Straußwirtschaft zwischen Norheim und Traisen etwa eine Stunde warten lassen und ihn anschließend mit zu dem bereits aufgebrochenen Haus genommen. Dort habe er sich nach Anweisung des 55-Jährigen an der Suche nach Geld beteiligt und geholfen, eine Münzensammlung einzustecken. Eine schlüssige Antwort, warum er das alles einfach mitgemacht habe, konnte der 58-Jährige nicht geben.
Diese „absurde Geschichte“ wollten die Verteidiger seiner Mitangeklagten nicht stehen lassen. Man habe den Einbruch zu dritt begangen und die Beute durch drei teilen wollen, gab der Rechtsbeistand des 54-Jährigen an. Für ihr rückhaltloses Geständnis hatten die beiden Frankfurter offenbar einen größeren Strafnachlass erwartet, darauf ließen zumindest die Differenzen zwischen den Anträgen ihrer Verteidiger und den Anträgen von Staatsanwalt Hartmut Kuntze schließen.
Sowohl der Staatsanwalt als auch das Schöffengericht verwiesen in diesem Fall auf den besonderen Schutz der Wohnung und Privatsphäre. Einbrüche dieser Art hinterließen vor allem bei älteren Menschen bleibende psychische Schäden, betonte Richter Wolfram Obenauer.
Das Gericht berücksichtigte zudem, dass der 54-Jährige nicht nur eine Vielzahl von Vorstrafen mitbrachte, sondern die Tat auch unter Bewährung stehend begangen hatte und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Der mitangeklagte 55-Jährige soll zwei Jahre und drei Monate in Haft, auch er war in der Vergangenheit wiederholt straffällig geworden.
Da sich der 58-jährige Angeklagte aus dem Kreisgebiet mit der Polizeistreife zunächst eine Wettfahrt nach Rüdesheim geliefert hatte, wurde er nicht nur wegen des Einbruchs, sondern auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und muss außerdem 2000 Euro an den Weißen Ring zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

