Von Christine Jäckel
EHRENAMT Gerlinde Klumper eine von 14 Schiedspersonen / Stillschweigen über Fälle
Ganz unterschiedlich sind die Erfahrungen der Schiedspersonen mit ihrem neuen Aufgabengebiet, das sie mit dem im Dezember 2008 in Kraft getretenen Landesschlichtungsgesetz übernommen haben. Danach sind bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und in Beleidigungsfällen, in denen auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet wird, die Schiedsfrauen und -männer die erste Instanz. Erst wenn das Schlichtungsverfahren gescheitert ist, können sich die Parteien an ein Gericht wenden. Gerlinde Klumper ist eine der 14 Schiedspersonen im Amtsgerichtsbezirk Bad Kreuznach. Sie hat für ihren Zuständigkeitsbereich Bad Kreuznach IV (Planig, Ippesheim und Bosenheim) durch das neue Gesetz keinen Anstieg der Fallzahlen verzeichnet.
Zwischen Tür und Angel ist guter Rat gefragt
In erster Linie ist oft ihr Rat gefragt: Mit diesen so genannten „Tür- und-Angel-Fällen“ bezeichnet man Anfragen von Personen, nach denen es nicht zu einem Schiedsverfahren kommt. „Oft rufen Leute an und wollen sich einfach aussprechen. Die schildern mir den Sachverhalt aus ihrer Sicht und wollen meine Meinung dazu hören und dann unterbreite ich ihnen einen Lösungsvorschlag“, erläutert Gerlinde Klumper, die seit sieben Jahren als Schiedsfrau tätig ist. Sie war 32 Jahre am Arbeitsgericht tätig und die ehrenamtliche Aufgabe als Schiedsperson hat sie gerne übernommen. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist allerdings keine Voraussetzung für das Amt. Als Schiedsperson wird vorgeschlagen, wer als integre Persönlichkeit gilt und dem man Vermittlerfähigkeiten zutraut. Vorgeschlagen werden die Schiedsleute vom Stadt- oder Ortsgemeinderat, ernannt werden sie vom Direktor oder von der Direktorin des zuständigen Amtsgerichtes.
Über ihre Fälle bewahrt Gerlinde Klumper natürlich Stillschweigen und der von ihr abgelegte Eid verpflichtet sie außerdem, unparteiisch tätig zu sein. Nur soviel verrät sie: Es geht häufig um Beleidigungen, um Bäume, die unter Nichtbeachtung von Grenzen gepflanzt werden oder um Darlehen. Das Schlichtungsverfahren erfordert schon einigen Aufwand ihrerseits, sie muss sich einlesen, Terminabsprachen treffen, die Ladung schreiben und die Verhandlung durchführen. Der Vergleich, den sie im Falle einer Verständigung zwischen den Parteien schließt, ist auf 30 Jahre gültig und legt die Verpflichtungen fest, die die Gegenpartei eingegangen ist. Für die Bürger ist es ein kostengünstiger Weg, zu ihrem Recht zu kommen, betont Michael Brunkow, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Mainz/Bad Kreuznach/Frankenthal im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Selten übersteigen die Verfahrenskosten die 50-Euro-Grenze und die Kosten, die aus dem Vergleich entstehen, sind unter den Parteien verhandelbar. Brunkow verweist außerdem auf die Entlastung der Gerichte durch die Arbeit der Schiedsleute, die immerhin eine Erfolgsquote von 55 Prozent vorweisen können. Über die Auswirkungen des neuen Landesschlichtungsgesetzes vom Dezember 2008 gibt es laut Brunkow noch keine verlässlichen Zahlen.
Umgang mit streitenden Parteien will gelernt sein
Erste Rückmeldungen der Schiedspersonen fallen unterschiedlich aus, einige berichten über Mehrarbeit, bei anderen sind die Fallzahlen gleich geblieben. Um die gesamte Tätigkeit der Schiedsleute zu erfassen, sollen künftig auch die „Tür-und-Angel-Fälle” in die Statistik aufgenommen werden, unterstreicht Brunkow den Stellenwert der Arbeit der Ehrenbeamten. Zu deren Engagement für die Allgemeinheit gehören auch die regelmäßigen jährlichen Fortbildungen. Gerlinde Klumper hat mit weiteren 32 Schiedspersonen vor vier Wochen ein Seminar mit Hans Dieter Fischbach, dem Präsidenten des Sozialgerichtes für das Saarland und BDS-Schulungsleiter, in Bad Kreuznach absolviert. Neben Änderungen, die sich aus der Einführung des Landesschlichtungsgesetzes ergeben, standen Fragen aus der Praxis und Mediation, also der Umgang mit streitenden Parteien, auf der Tagesordnung.

