(jä). Mit einem Schlüsselbund verletzte eine 30 Jahre alte Frau eine Passantin auf der Salinenstraße in Bad Kreuznach im Juni so schwer, dass diese ihr linkes Auge verlor. Dabei soll die Angreiferin völlig grundlos gegenüber der Frau tätlich geworden sein. Vor der zweiten Strafkammer des Landgerichtes muss sich nun die 30-Jährige, die drogenabhängig ist und an einer psychischen Erkrankung leidet, wegen diesem und weiterer Körperverletzungsdelikte verantworten.
Die Anklage, die Staatsanwalt Christian Loch verlas, umfasst außerdem einen weiteren Vorfall an einer Kurklinik in der Kaiser-Wilhelm-Straße. Dort hatte die 30-Jährige einer Frau unvermittelt zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Einem Mann, der sie daraufhin in Richtung Badeallee verfolgte und sie bis zum Eintreffen der Polizei festhalten wollte, schlug sie ebenfalls mit der Faust ins Gesicht. Auch den Polizeibeamten gegenüber verhielt sie sich aggressiv und trat den Polizisten gegen die Beine.
Die in Kirgisien geborene 30-Jährige kam 1998 mit ihrem Vater nach Deutschland. Schon vorher, etwa ab dem 16. Lebensjahr, habe sie Marihuana konsumiert, sagte die mehrfach vorbestrafte Angeklagte, die in der Folge auch Amphetamin und Heroin konsumierte sowie Alkohol. Dass sie psychische Probleme hat, will die 30-Jährige nicht wahrhaben. In dem Verfahren schilderte sie, dass sie sich bei ihren Tätlichkeiten jeweils durch beleidigende Äußerungen provoziert gefühlt habe. Die Passantin, die sie so schwer verletzt hat und die ihr im Gerichtssaal als Nebenklägerin gegenüber saß, konnte sie offenbar nicht wiedererkennen.
„Das war von mir ein bisschen grausam"
„Das war von mir ein bisschen grausam“, erklärte die 30-jährige Angeklagte nachdem ihr der Vorsitzende die Tat noch einmal vorgehalten hatte. Auch die Folgen ihres Drogenkonsums verharmloste die Angeklagte. Sie habe nach einer Pause erst wieder in letzter Zeit Heroin und Alkohol konsumiert und Spaß damit gehabt, jetzt wolle sie aber von diesem Leben weg.
Dass der Drogenkonsum auch Ursache dafür ist, dass ihr jetzt sechs Jahre altes Kind bei einer Pflegefamilie aufwächst, gestand sie erst auf drängende Nachfrage des Vorsitzenden Richters ein. Die Kammer wird sich in diesem Verfahren auch damit beschäftigen müssen, ob die 30-Jährige wegen ihrer psychischen Erkrankung in einer Klinik untergebracht werden muss. Das Verfahren wird am Montag, 11. Januar um 9 Uhr mit der Anhörung der Zeugen und des Sachverständigen fortgesetzt.

