Regierungsschulrat Gerhard Schmidt zu integrativer und kooperativer Schulform
22.02.2012 - KIRN
Während die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das kommende Jahr laufen, stehen für Kirn richtungsweisende Entscheidungen für das Schuljahr 2013/14 aus. Geht alles glatt, wird es neben der integrativen Realschule plus auf Kyrau dann eine kooperative Realschule plus auf Halmen geben. Schulrat Gerhard Schmidt erklärt die Unterschiede zwischen beiden Schulformen.
Was sind die Kernunterschiede zwischen einer kooperativen und einer integrativen Realschule plus?
Die Realschule plus ersetzt ab dem Schuljahr 2013/14 alle Hauptschulen, Regionalen Schulen, Realschulen und Dualen Oberschulen. In beiden Schulformen der Realschule plus sind die vorgesehenen Rahmenpläne, Inhalte und Standards auf Grundlage der Lehrpläne und des „Orientierungsrahmens Schulqualität“ verpflichtend umzusetzen.
Der Hauptunterschied besteht in der Organisationsform. In der integrativen Realschule plus werden die bestehenden Klassen aus der Orientierungsstufe ab Klasse sieben weitergeführt. Die Schüler werden entsprechend ihrer Neigungen und Leistungen in unterschiedlichen Kursen oder klasseninternen Lerngruppen durch entsprechende Differenzierung unterrichtet.
In der kooperativen Realschule plus werden die bestehenden Klassen aus der Orientierungsstufe nicht weitergeführt. Es werden neue Klassen für die Bildungsgänge Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss 1 gebildet.
Was bedeutet die Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6?
In beiden Formen der Realschule plus ist die Orientierungsstufe eine pädagogische Einheit. Der Unterricht wird im Klassenverband erteilt. Dabei wird durch innere Differenzierung und Wahlpflichtfächer auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Interessen der Schüler eingegangen. Zwischen den Klassenstufen findet keine Versetzung statt.
Wer entscheidet nach Klasse 6 über die Aufteilung der Schüler und in welcher Form erfolgt diese?
Es erfolgt in beiden Formen der Realschule plus eine Schullaufbahnempfehlung beziehungsweise eine Zuweisung in die entsprechenden Bildungsgänge und Fachleistungskurse auf Grundlage des Lernverhaltens und der im Zeugnis dokumentierten Leistungen. Besondere Berücksichtigung soll die Entwicklung der Schüler in der Orientierungsstufe finden.
Widersprechen die Eltern dieser Einstufung, ist ihr Wunsch zu berücksichtigen. Die Klassenkonferenz entscheidet dann nach einer Beobachtung von mindestens sechs Wochen in der siebten Klasse, spätestens nach einem halben Schuljahr, endgültig über die Zuordnung.
Im kooperativen Zweig der Realschule plus erfolgt ab der siebten Klasse eine abschlussbezogene Aufteilung, im integrativen bleibt der Klassenverband in Kirn bis Klasse 8 erhalten. Inwiefern ist dieses System durchlässig?
An der integrativen Realschule erfolgen Umstufungen in den leistungsdifferenzierten Kursen durch die Klassenkonferenz in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres. Sie können vorgenommen werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler erhöhten Anforderungen gewachsen erscheint oder wenn ein erfolgreiches Mitarbeiten im bisherigen Kurs nicht mehr gewährleistet ist. Es erfolgt kein Klassenwechsel, sondern nur in dem betreffenden Fach beispielsweise Englisch, Mathematik und spätestens ab Klasse 8 auch Deutsch ein Leistungskurswechsel.

