Ärger um Regenrinne
22.10.2011 - UDENHEIM
Von Andreas Riechert
NACHBARSCHAFTSSTREIT Anzeige eines Udenheimers tritt Bürokratie-Lawine los
Sabrina und Dimitrios Bideris verstehen die Welt nicht mehr. Zumindest jene nicht, die mit Bürokratie, behördlichen Anordnungen und vermeintlicher Willkür gegenüber unbescholtenen Bürgern zu tun hat. Seit Anfang August kämpft das Ehepaar gegen eine in seinen Augen ungerechtfertigte Anzeige eines Mitbürgers an. Und sieht sich dabei im Kampf um Recht, Gleichbehandlung und Gerechtigkeit weitgehend allein gelassen. Kern allen Frusts und Ärgers ist das angeblich nicht ordnungsgemäß abgeleitete Niederschlagswasser auf dem Grundstück der Familie Bideris.
Widersprüchliche Angaben von Behörden
Die Geschichte klingt auf den ersten Blick wie ein Schildbürgerstreich, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung jedoch als wenig nachvollziehbares Geflecht aus behördlichen Pflichten, widersprüchlichen Angaben, verletzten Eitelkeiten und unnötig hohem Verwaltungsaufwand. Alles begann mit einem Bescheid der Wörrstädter VG-Verwaltung, der den Bideris‘ am 3. August ins Haus flatterte. Nach einer zuvor getätigten Anzeige eines Udenheimers, wurde das Ehepaar von der Verwaltung schriftlich aufgefordert, einen Mangel zu beseitigen. Schließlich habe ein VG-Mitarbeiter die Situation vor Ort überprüft und beanstandet. Gleichzeitig erhielten zwei weitere Familien in unmittelbarer Nachbarschaft einen identischen Bescheid.
So weit, so schlecht. Zumindest aus Sicht der Familien Bideris, Studt und Orf - die alle drei nicht nachvollziehen können, weshalb sie im Hinblick auf das Ableiten ihres Oberflächenwassers gegen bauliche Verordnungen verstoßen haben sollen. Zumal nach ihrer Beobachtung nahezu überall im Ort und in den übrigen Gemeinden der VG Wörrstadt identische bauliche Zustände herrschten. Demnach müssten ihrer Ansicht nach eigentlich die meisten VG-Bewohner Post von der Verwaltung bekommen.
Doch das ist nicht passiert. Für Dimitrios Bideris ein Grund mehr, in die Offensive zu gehen. Der Unternehmer, der mit Frau und Kind erst im vergangenen Jahr nach Udenheim gezogen ist, hat sich an VG-Chef Markus Conrad gewandt und Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Die VG-Verwaltung ihrerseits hat den Widerspruch nun dem Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms zur Entscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein mehrwöchiger Schriftwechsel zwischen Conrad und den Familien Bideris, Studt und Orf, der jedoch zu keinem Ergebnis führte. Sehr zur Verärgerung von Bideris. „In Udenheim findet eine selektive Bestrafung von Bürgern statt“, klagt der aus Griechenland stammende Familienvater.
Entscheidung liegt jetzt bei Kreisrechtsausschuss
„Wir werden den Sachverhalt nun ganz normal zu Ende führen. Er wird objektiv geprüft. Doch die Entscheidung liegt jetzt nicht mehr bei uns“, entgegnet Markus Conrad, der ungeachtet dessen darauf verweist, dass das Verhalten und Vorgehen seitens der VG stringent und plausibel sei. „Die rechtliche Grundlage ist ganz klar. Die allgemeine Entwässerungssatzung der VG muss umgesetzt und eingehalten werden“, unterstreicht der VG-Chef. Jeder Bürger habe zudem das Recht, sich mit ihn störenden Problemen an seine Behörde zu wenden. Sei diese der Auffassung, dass den Hinweisen nachgegangen werden müsse, werde sie wie im vorliegenden Fall aktiv.
Wenn Dimitrios Bideris der Auffassung sei, dass er, Conrad, oder Udenheims Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer sich falsch verhalten würden, habe Bideris die Möglichkeit, sich an die Kommunalaufsicht zu wenden, so der VG-Chef.

