Gemeinde lehnt Vergleich ab
25.03.2010 - SAULHEIM
(kss). Der vom Landgericht Mainz in Sachen Hangrutschung im Gewerbepark Teil II angeregte Vergleich wird von der Gemeinde abgelehnt. Dies sagte Ortsbürgermeister Martin Fölix gestern auf Anfrage dieser Zeitung. Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung stand das Thema vergangene Woche auf der Tagesordnung.
Wie mehrfach berichtet, war es Ende der neunziger Jahre in dem Baugebiet nach Starkregenfällen zu einer Abrutschung des Hangs gekommen. Dadurch verschoben sich auch die Bahngleise um 60 Zentimeter zur Seite. Die Gemeinde musste den Hang stabilisieren lassen.
Vor Ausweisung des Baugebiets hatte sie Ingenieurbüros und Geologen damit beauftragt, zu prüfen, ob der Untergrund das Gewerbegebiet tragen würde. Als die Fachleute grünes Licht gaben, begannen die Bauarbeiten. Durch Schleichsand im Unterbau und die Starkregenfälle verschob sich der Hang über Nacht. Die Saulheimer Gemeinde klagte gegen drei Büros, weil sie sich falsch beraten sah. Sie wollte von deren Versicherungen die Kosten für die anschließende Hangstabilisierung erstattet haben.
Nunmehr schlug das Verwaltungsgericht in Mainz einen Vergleich vor: Die Gemeinde sollte 300000 Euro von den Ingenieurbüros bekommen; da sie bislang aber auf Gesamtkosten von 2,2 Millionen Euro sitzen geblieben ist, lehnte sie den Kompromiss ab. "Notfalls gehen wir bis vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz", kündigte Martin Fölix an. Ein Gutachter hatte vor Gericht erläutert, die Gemeinde habe seiner Auffassung nach zu umfangreich stabilisieren lassen.

