Von Silvia Dott
BETRUG Prozess gegen Offenheimer Paar
Ein des Betrugs angeklagtes Unternehmer-Paar (35 und 34) soll in seinem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung nicht nur Anzeigenkunden, sondern auch Angestellte betrogen haben. "Ich hatte den Eindruck, ich werde abgezockt", beschrieb ein ehemaliger Anzeigenwerber gestern den Eindruck vom Gebaren seiner Arbeitgeber. Das Paar muss sich vor der 1. Mainzer Strafkammer wegen Anzeigenbetrugs in 494 Fällen mit einer Schadenssumme von rund 750000 Euro verantworten (die AZ berichtete).
Zwischen 2001 und 2004 soll sich das Paar im großen Stil Werbeverträge erschwindelt haben. Man ließ sich von Touristikzentralen Prospekte schicken und rief dann dreist bei den Firma, die dort inseriert hatten, an. Man fragte, ob Interesse an einer Verlängerung oder an einer Beendigung des Vertrages bestehe und schickte Faxe. Hier sollten die Kunden Ja oder Nein ankreuzen. De facto war es aber ganz gleich, wofür sie sich entschieden, immer hatten sie einen neuen Zweijahres-Vertrag abgeschlossen.
Der 27-Jährige arbeitete rund ein halbes Jahr für die Firma. "Erst verdiente ich rund 1200 Euro im Monat. Plötzlich wurden angeblich Verträge storniert. Ich bekam immer weniger Geld." Einblicke habe man keine bekommen. Eine langjährige Bürokraft der Firma (28) bestätigte als Zeugin, dass es ihr von den Angeklagten untersagt war, Mitarbeitern Auskunft über Geldeingänge ihrer angebahnten Verträge zu geben. Dieses Recht habe nur die Angeklagte gehabt. Obwohl sie nicht als Akquisiteurin, sondern als reine Bürokraft beschäftigt war, wusste sie von bestimmten "Anweisungen". Die Telefonisten sollten sich zum Beispiel mit falschen Namen melden. "Die Kunden sollten eben annehmen, sie hätten es mit einem ganz großen Betrieb zu tun." Tatsächlich sei das Call-Center mit fünf Leuten besetzt gewesen. "Die Fluktuation war groß." Sie habe des Öfteren Mahnungen schreiben müssen. Wenn die Kunden nicht reagierten, "verschwanden die Akten in der Ablage und gingen ins Archiv", Neu sei ihr, dass die Angeklagte ganze vier Mal schon die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgelegt hat. Sie wolle auch nicht glauben, dass das Abiturzeugnis der 34-Jährigen, wie behauptet, gefälscht sei. Die Angeklagte ist mehrfach wegen Betrugs vorbestraft und unter insgesamt 18 verschiedenen Namen aufgetreten. Das Vorstrafenregister des 35-Jährigen ist bunter. Es reicht von der Verletzung des Postgeheimnisses, über Drogenverstöße, Falschaussage, versuchter Nötigung bis hin zur Urkundenfälschung.
Der Prozess wird fortgesetzt.

