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Offenheim 

Offenheimer Betrugsprozess: Weitere Vorwürfe gegen Unternehmerehepaar

10.08.2009 - OFFENHEIM

Von Silvia Dott

Gegen ein des gewerbsmäßigen Betrugs angeklagtes Alzeyer Unternehmerehepaar (34 und 35 Jahre) gibt es zahlreiche weitere Vorwürfe. So sollen der Friseur und die Verkäuferin für den Tatzeitraum 2006 bis 2008 ebenfalls durch Betrug von Anzeigenkunden einen riesigen Schaden angerichtet haben. Daneben sei ein Steuerverfahren mit Forderungen in sechsstelliger Höhe anhängig.

Bislang wird dem Friseur und der Verkäuferin vor der 1.Strafkammer des Mainzer Landgerichts vorgeworfen, zwischen 2001 und 2005 in 494 Fällen von Geschäftsleuten, Klein-Unternehmern und Wohlfahrtsverbänden in ganz Deutschland Werbeverträge erschwindelt zu haben ­bei dem ein Schaden von 750.000 Euro entstanden sein soll. Darüber hinaus werden dem 35-Jährigen Prozessbetrug, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Falschaussage vorgeworfen. Die Verkäuferin soll einen Meineid geschworen haben.

Die Verhandlung gegen das einschlägig vorbestrafte Ehepaar gestaltet sich turbulent. Die Anwälte warten mit einer Fülle von Beweisanträgen bis hin zur Ablehnung von Richtern und Staatsanwalt auf. Wie über die Medienstelle des Landgerichts zu erfahren war, hat die Kammer Disziplinarmaßnahmen gegen die 34-Jährige ergriffen: Vier Wochen Fernsehverbot und Ausschluss von Gemeinschaftsveranstaltungen im Gefängnis.

Zum Unmut der Kammer war bei der Angeklagten trotz striktem Verbot, ihr etwas zu übergeben, in der Gewahrsamzelle während einer Verhandlungspause ein Päckchen Zigaretten und ein Feuerzeug sichergestellt worden. Die Frau habe angegeben, die Zigaretten von ihrem Verteidiger erhalten zu haben. Dieser soll das in der Verhandlung bestätigt haben. Woher das Feuerzeug komme, wisse er jedoch nicht.

Die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen. Eine ehemalige Anzeigenwerberin, die zwischen Mai 2007 und Februar 2008 in dem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung arbeitete, belastete die 34-Jährige am letzten Verhandlungstag.

Die Frau habe sich bei den Kunden mit falschem Namen gemeldet. "Ich sollte die Abkürzung meines Namens nehmen. Das kam mir alles komisch vor. Doch es ging mich nichts an", so die Zeugin. Sie sprach die Angeklagte auf Ungereimtheiten bei der Arbeit an. "Es kann uns nichts passieren", sei sie von der 34-Jährigen beschwichtigt worden. Nachdem sich die Zeugin im Februar 2008 eine Woche krank gemeldet hatte, sei ihr gekündigt worden. Wohl, weil sie zu wenig Verträge geschrieben habe. "Oder waren Sie zu kritisch?", fragte Vorsitzender Richter Hans E. Lorenz. Die Zeugin zuckte die Achseln: "Vielleicht." Der Prozess wird fortgesetzt.

Justitia. Symbolfoto: Fotolia

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