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Offenheim 

Anwälte halten Kammer in Atem

31.07.2009 - OFFENHEIM

Von Silvia Dott

BETRUGSPROZESS Antrag gegen Richter abgelehnt

Das Ringen zwischen Gericht und den vier Verteidigern um die Herrschaft im Offenheimer Betrugsgroßprozess vor der 1. Mainzer Strafkammer (die AZ berichtete) war auch am zweiten Verhandlungstag zu spüren. Die Anwälte halten die Kammer weiterhin mit Anträgen und Ablehnungsgesuchen in Atem. Das Gericht versucht, den auf vorläufig 36 Tage angesetzten Prozess in halbwegs geordnete Bahnen zu lenken.

Nachdem sich die Verteidiger zur Ausfertigung eines erneuten Ablehnungsantrags gegen Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz eineinviertel Stunde Zeit ausbedungen hatten, wollte die Kammer nur 40 Minuten gewähren. Man könne solch einen Antrag leicht handschriftlich einreichen. "Wir lassen uns nicht disziplinieren", so Verteidiger Franz Obst, worauf Lorenz entgegnete: "Auch das Gericht lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen."

Dazwischen befinden sich die Angeklagten. Das Paar (35 und 34 Jahre alt) soll zwischen 2001 und 2005 in 494 Fällen von Geschäftsleuten, Klein-Unternehmern und Wohlfahrtsverbänden in ganz Deutschland Werbeverträge erschwindelt haben. Laut Anklage entstand dabei ein Schaden von rund 750000 Euro. Der gelernte Friseur und die Verkäuferin schweigen zu den Vorwürfen.

Laut Staatsanwaltschaft durchsuchte das Paar in seinem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung planmäßig regionale Werbebroschüren aus dem gesamten Bundesgebiet nach Anzeigen. Sodann habe man bei Inserenten angerufen und diese aufgefordert, den angeblich bei den Angeklagten bestehenden Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen.

Immer ging den Opfern ein Fax zu, worauf sie mit Unterschrift die Beendigung des Vertrages - wenn gewünscht - bestätigten sollten. Taten die Kunden das, hatten sie aber ihre Zustimmung für einen Zweijahresvertrag nebst Bankeinzug per Lastschrift erteilt.

Ein erster Ablehnungsantrag gegen Richter der Kammer wurde gestern als unbegründet zurückgewiesen. Die Verteidiger hatten vorgetragen, die Richter hätten für einen einmaligen gegenseitigen Besuch der Angeklagten jeden Körperkontakt verboten. Dies sei unmenschlich, ja demütigend, die Unparteilichkeit der Richter stünde in Frage. Laut Ablehnungskammer handelt es sich jedoch um "übliche Anordnungen im Rahmen der Besuchsüberwachung".

Den Antrag, Staatsanwalt Wigbert Woog aus Besorgnis der Befangenheit auszutauschen, lehnte Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach ab. Die Verteidiger ließen nicht locker. Sie hatten sich die Vernehmung einer Zeugin durch Woog vorgenommen. Der Staatsanwalt habe diese nicht ordnungsgemäß belehrt und ihre Aussage in seinen Worten widergegeben. Außerdem sei das dreistündige Gespräch auf eineinhalb Seiten zusammengefasst worden. Es dränge sich der Eindruck auf, dass Sachverhalte nicht Eingang ins Protokoll gefunden hätten. Daher wurde die Vernehmung des Staatsanwalts zu diesen Fragen beantragt. Woog sagte dazu: "Es soll ein unliebsamer Staatsanwalt entfernt werden."

Der Prozess wird fortgesetzt.

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