Von Silvia Dott
In einem Betrugsgroßverfahren muss sich seit Dienstag ein Alzeyer Unternehmer-Paar vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Die Angeklagten sollen zwischen 2001 und 2005 in 494 Fällen von Geschäftsleuten, Klein-Unternehmern und Wohlfahrtsverbänden in ganz Deutschland Werbeverträge erschwindelt haben. Laut Anklage entstand dabei ein Schaden von rund 750.000 Euro.
Das Paar wurde gestern aus der Untersuchungshaft vorgeführt, wo es sich seit über einem Jahr befindet.
Die 1. Strafkammer hat 36 Prozesstage mit der Vernehmung von rund 500 Zeugen angesetzt. Die Angeklagten, ein gelernter Friseur (35) und eine Verkäuferin (34), schweigen zu den Vorwürfen.
Laut Staatsanwaltschaft durchsuchte das Paar in seinem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung planmäßig regionale Werbebroschüren aus dem gesamten Bundesgebiet nach Anzeigen. Sodann habe man bei Inserenten wie Klempnereien, Bestattungsinstituten, Sanitätshäusern sowie Wohlfahrtsverbänden angerufen und diese aufgefordert, den angeblich bei den Angeklagten bestehenden Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen.
Immer ging den Opfern nur Minuten nach dem Telefonat ein Fax zu, worauf sie mit Unterschrift die Beendigung des Vertrages - wenn gewünscht - bestätigen sollten. Taten die Kunden das, hatten sie aber ihre Zustimmung für einen im unleserlichen Kleingedruckten enthaltenen neuen Zweijahresvertrag nebst Bankeinzug per Lastschrift erteilt.
Gleich vier renommierte Verteidiger gaben gestern kämpferisch zu erkennen, dass eine mögliche Verurteilung der Angeklagten aufgrund starker Gegenwehr in weite Ferne rücken wird. Die Anwälte warteten mit einer Fülle von Beweisanträgen auf, bevor auch nur ein Satz der Anklage verlesen werden konnte. Unter anderem lehnten sie den Vorsitzenden Richter der 1. Strafkammer, Hans E. Lorenz, Richterin Annegret Werner und Staatsanwalt Wigbert Woog wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Die Haltung des Gerichts schlage sich in der unmenschlichen, erniedrigenden Behandlung des Paares in der Haft nieder. Zwar dürften sich die Eltern eines Kindes hin und wieder sehen, aber nicht einmal kurz in den Arm nehmen. “Man kennt so etwas sonst nur aus Staatsschutzsachen", kommentierte Anwalt Axel Küster.
Der 35-Jährige sei im Keller der Haftanstalt zwischen Ameisen und Spinnen untergebracht, monierte Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel. Zudem gehöre das Verfahren nach Art und Umfang vor eine Wirtschaftsstrafkammer, das Mainzer Gericht sei damit überfordert. Eine Entscheidung über die Anträge wurde zurückgestellt.
Etwa drei Stunden nach Verhandlungsbeginn konnte schließlich die Anklage verlesen werden. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

