Von Thomas Ehlke
Am Dienstag beginnt vor der 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichts der Prozess gegen einen 35-jährigen Offenheimer und seine 34-jährige Lebensgefährtin. Ihnen wird gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Betrug in 494 Fällen zu Last gelegt. Die beiden sollen zwischen Juli 2001 und Januar 2005 in ihrer in Offenheim ansässigen Firma Werbeverträge in großem Umfang erschwindelt haben.
Unter anderem sollen die Angeklagten sich aus Broschüren Inserate von Firmen beschafft und sich diesen gegenüber telefonisch dann als Herausgeber des Werbeobjekts ausgegeben haben. Wenn die Inserenten kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Vertrages hatten, sei den Unternehmen vorgespiegelt worden, dass eine Beendigung des Vertrags möglich sei. In diesem Fall erhielten die Firmen ein Fax, das auf den ersten Blick per Unterschrift die Beendigung veranlassen sollte. Im Kleingedruckten jedoch war der Abschluss eines neuen Vertrages und die Einzugsermächtigung per Lastschriftverfahren enthalten. Die in den Verträgen angegebenen Exemplare seien in der Regel weder gedruckt noch verteilt worden.
Das Gericht beziffert den Schaden auf rund 750.000 Euro. Der 35-jährige Angeklagten muss sich zudem wegen Prozessbetrugs, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Falschaussage verantworten. Seiner Lebensgefährtin wird überdies Meineid, uneidliche Falschaussage und Prozessbetrug vorgeworfen. Bis Ende November sind 35 Verhandlungstage angesetzt. Beide sitzen in Untersuchungshaft und sind einschlägig vorbestraft.

