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Allgemeine Zeitung

Alzey 

Alzeyer Paar wegen Erschleichung von Anzeigen zu viereinhalb Jahren verurteilt

29.09.2009 - OFFENHEIM / ALZEY

Von Silvia Dott

Das Mainzer Landgericht hat ein Alzeyer Unternehmer-Paar (35 und 34) wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 494 Fällen und Anstiftungen zum Meineid und Falschaussage zu fünfeinhalb sowie viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten nach 15 Verhandlungstagen widerstrebend zugegeben, zwischen 2001 und 2004 mit ihrer Offenheimer Agentur für Wirtschaftswerbung Anzeigen von mittelständischen Unternehmen in ganz Deutschland erschlichen zu haben. Dabei entstand einSchaden von 750.000 Euro.

Die 1. Strafkammer erklärte ein halbes Jahr Haft als bereits vollstreckt. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer angezeigt. Zu dem Strafmaß hatten die Prozessbeteiligten über Absprachen gefunden.

Vorsitzender Richter Hans E. Lorenz sprach von einer Methode, wie mit wenig Arbeit viel Geld zu verdienen war. Man habe sich immer unter falschem Namen gemeldet. Die Firma sei anonym geblieben und für die Geschädigten kaum zu greifen gewesen. Die Angeklagten hätten ein betrügerisches „Geschäft mit der Nachlässigkeit der Kunden“ betrieben. Nicht jeder lese eben das Kleingedruckte, zumal wenn es auch noch unleserlich sei.

Staatsanwalt Wigbert Woog beschrieb in seinem ausführlichen Plädoyer die raffinierte Vorgehensweise der Angeklagten. Man habe sich nach Art der Kölner Masche von Touristikzentralen Prospekte schicken lassen, dann bei den inserierenden Firmen angerufen und dreist gefragt, ob Interesse an einer Verlängerung oder an einer Beendigung des Vertrages bestehe. Sodann wurden Faxe versendet, worauf ja oder nein anzukreuzen war. De facto war es aber ganz gleich, wofür sich die Kunden entschieden, immer hatten sie einen neuen Zweijahres-Vertrag abgeschlossen. Das Paar habe mit hoher krimineller Energie „Tag für Tag Leute übers Ohr gehauen“.

Die Angeklagten hätten weiter betrogen, obwohl sie wussten, dass gegen sie ermittelt wurde, so Woog. In ihrer Geldgier seien sie „wie Heroinsüchtige an der Nadel“ gewesen. Mitarbeiter seien mit Hungerlöhnen abgespeist, die Werber um ihre Prämien gebracht worden. „Von Reue habe ich hier nichts gespürt.“

Die Justiz habe die Angeklagten früher stoppen müssen. Dann wäre es zu vielen Straftaten gar nicht erst gekommen, kritisierte Verteidiger Hans-Dieter Henkel die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von acht Jahren. Dem Paar sei der Betrug leicht gemacht worden, so Verteidiger Franz Obst. Die Kunden hätten das Kleingedruckte nicht gelesen. Verteidiger Axel Küster nannte die 34-Jährige im Vergleich zu ihrem Partner als zu hoch bestraft. Sie sei nicht, wie vielfach behauptet, Kopf der Firma gewesen. Vier Jahre Haft seien ausreichend. Ein Antrag, dem die Kammer nicht nachkam.

Justitia. Symbolfoto: Fotolia

Symbolfoto: dpa


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