Hamm (dpa/tmn) - Der Name und der Sitz eines Busunternehmens müssen an den beiden Außenseiten eines Busses deutlich lesbar sein. So kann sich der Fahrgast schnell über das Unternehmen...
19. Mai 2013 09:20 Uhr
URL: http://www.allgemeine-zeitung.de/ratgeber/auto_verkehr/recht_im_verkehr/index.htm