Staatsrechtler Hufen: Gewerkschaft spaltet
Trotz gerichtlicher Niederlagen will die Gewerkschaft der Deutschen Lokführer (GDL) in dieser Woche einen flächendeckenden Streik ausrufen. Über die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes der Lokführer sprachen wir mit Dr. Friedhelm Hufen, Professor für öffentliches Recht an der Mainzer Universität. Das Düsseldorfer Landgericht hat einen Streik erneut verboten. Auch in Frankfurt ist die Lokführergewerkschaft vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Dennoch wollen die Lokführer streiken. Wohin führt die Machtprobe? Hufen: In diesem Bereich ist so ziemlich alles rechtlich umstritten. Das fängt schon damit an, ob Beschlüsse von Arbeitsgerichten in einem Bundesland Streikende in anderen Bundesländern binden. Auch hat die Lokführergewerkschaft die Möglichkeit der Beschwerde bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Immerhin sollte die GDL gewarnt sein, wenn Gerichte und eine Vielzahl von Verfassungsjuristen den Streik jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt für rechtswidrig halten. Interview Wie beurteilen Sie als Verfassungsrechtler die Rechtmäßigkeit eines solchen Streiks vor dem Hintergrund der Tarifautonomie? Hufen: Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Man muss sich immer verdeutlichen: Der Staat überlässt eine der wichtigsten Fragen der demokratischen Gesellschaft, die Höhe der Löhne und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, der freien Vereinbarung gesellschaftlicher Gruppen, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Von Arbeitskampfmaßnahmen ist überdies nicht nur der jeweilige "Gegner" betroffen, sondern in der Regel auch Dritte, also hier ausländische Touristen, Familien, die ihren sauer verdienten Urlaub nicht antreten können, Geschäftsreisende, die wichtige Termine verpassen, ja das Ansehen der Bundesrepublik insgesamt. Die Tarifpartner kämpfen also nicht nur für ihre jeweiligen Interessen, sie müssen sich immer bewusst sein, dass sie auch eine Verantwortung für das Gemeinwohl haben. Diese hohe Verantwortung hat aber auch ihren Preis. In Tarifverhandlungen und bei Ausübung des Streikrechts gilt ein Verfassungsgrundsatz, der sonst nur den Staat bindet: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Niemand darf mit Mitteln kämpfen, die außer Verhältnis zu ihren legitimen Zielen stehen. Sind die Forderungen der Lokführer im Vergleich zu ihren andren Bahnkollegen überzogen? Hufen: Da muss man unterscheiden: Niemand bestreitet, dass die Lokführer mit ihrer hohen technischen Kompetenz und Verantwortung in der Bundesrepublik auch im Vergleich zum Ausland unterbezahlt sind. Deshalb ist es Aufgabe der Tarifparteien, hier einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Unverhältnismäßig ist natürlich eine Forderung wie die 31 Prozent, die zu Recht Kopfschütteln verursacht. Der GDL geht es aber gar nicht nur um die Höhe der Bezahlung. Sie will einen eigenen Tarifvertrag für ihre Mitglieder und damit die Tarifgemeinschaft der Bahnbediensteten spalten. Inhaltlich verlangt sie von Herrn Mehdorn etwas, was dieser schon rechtlich gar nicht erfüllen kann: Den Bruch eines gültigen Tarifvertrags und die tarifliche Ungleichbehandlung von Lokführern, die verschiedenen Gewerkschaften angehören. Beides ist schon durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes explizit ausgeschlossen. Unverhältnismäßig und rechtswidrig ist auch die Taktik der GDL. Gerade wegen der gravierenden Folgen des Streiks für das Gemeinwohl muss der Streik ultima ratio, das letzte mögliche Mittel, sein. Das hat die GDL schon bei ihren so genannten Warnstreiks nicht beachtet, die Millionen unbeteiligte Pendler betroffen haben. Jedenfalls ist klar: Herr Schell sollte sich hüten, jetzt einen rechtswidrigen Streik vom Zaun zu brechen. Was würde ein endgültiges Streik-Verbot für die Streikkultur in Deutschland bedeuten? Hufen: Wenn ein Gericht einen rechtswidrigen Streik stoppt, ist das kein Eingriff in die Streikkultur, sondern es schützt letztlich die Tarifautonomie. Diese hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik vor allem deshalb bewährt, weil bei allen Auseinandersetzungen immer die Verantwortung für das Gemeinwohl mit beachtet wurde. Die berechtigten Interessen der Lokführer müssen deshalb in vernünftigen Verhandlungen aller Bahnbediensteten durchgesetzt werden. Da hat auch die Bahn noch einiges nachzuholen, denn deren Gewinne stehen ihrerseits in keinem Verhältnis zur Bezahlung ihrer besonders wichtigen Verantwortungsträger, der Lokführer. Das ändert aber nichts daran, dass der schon für Mittwoch angekündigte Streik - mit allen Konsequenzen - rechtswidrig wäre. Würde sich die GDL mit dieser Erpressung durchsetzen, wäre das kein Sieg der Streikkultur, sondern deren Ende, weil es letztlich die Tarifautonomie zum "Kampf jeder gegen jeden" zerbröseln lassen würde. Das Interview führte Michael Jacobs

