Ehemaliger Wiesbadener OB Jentsch sieht Chancen für längere Reaktorlaufzeiten
09.09.2010 - WIESBADEN
Von Matthias Friedrich
Der langjährige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch sieht gute Chancen für eine Verlängerung der Reaktorlaufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrats. Der frühere Wiesbadener CDU-Oberbürgermeister und Justizminister von Thüringen äußert sich im Interview mit dieser Zeitung zu den Aussichten der angekündigten Länder-Klagen gegen die Atompolitik der schwarz-gelben Koalition.
Herr Professor Jentsch, hat die Bundesregierung bei ihrer Atom-Entscheidung die Rechnung ohne den Wirt, sprich das Bundesverfassungsgericht, gemacht?
Das kann man nicht voraussagen, weil es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung des Änderungsgesetzes ankommt. Aber ich kann mir vorstellen, dass der Bund einen Weg findet, die Vorschriften so zu fassen, dass die Länder nicht zustimmen müssen, eine Klage auf Beteiligung des Bundesrats also abgewiesen würde.
Nach welchen Kriterien müssen die Länder an atomrechtlichen Entscheidungen beteiligt werden?
Das Atomgesetz beinhaltet eine sogenannte Bundesauftragsverwaltung. Eine Zustimmung der Länder und damit eine Beteiligung des Bundesrats ist nur im Ausnahmefall erforderlich, und zwar dann wenn in die Verwaltung der Länder eingegriffen wird, wenn also den Ländern bezüglich der Verwaltungsabläufe und der Behördeneinrichtungen Vorschriften gemacht werden.
Der rot-grüne Atomausstieg kam ohne Zustimmung des Bundesrats zustande. Was unterscheidet die damalige von der heutigen Situation?
Bei der Verkürzung der Laufzeiten ist in der Tat keine Zustimmung des Bundesrats gesucht worden. Aber eine Verkürzung bedeutet ja auch im Ergebnis eine Reduzierung der Länderaufgaben. Jetzt geht es um eine zumindest zeitliche Erweiterung ihres Aufwands.
Bedeuten längere Reaktorlaufzeiten denn automatisch mehr Aufwand für die Länder oder gibt es Ausnahmen für „moderate“ Verlängerungen?
Die reine Verlängerung der Laufzeiten ist nach meiner Meinung kein Anlass für eine Zustimmungspflicht, und zwar unabhängig von der zeitlichen Ausdehnung. Denn sie ändert die Verwaltungsabläufe nicht.
Wie wirken sich angekündigte Aufrüstungen beim Sicherheitsstandard der Atommeiler auf die Zustimmungspflicht der Länderkammer aus?
Die könnte gegeben sein, wenn neue Sicherheitsauflagen bewirken, dass die Länderbehörden anders arbeiten müssen als bisher und beispielsweise neue Kontrollen einführen.
Wenn einige Länder, wie angekündigt, klagen, wie lange wird ein solcher Verfassungskonflikt dauern?
Das ist sehr schwer vorauszusagen. Wegen der grundlegenden Bedeutung für die Staatsorganisation und die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wird das Verfassungsgericht eine solche Entscheidung allerdings bevorzugt behandeln. Deshalb halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass ein Urteil bereits Anfang des nächsten Jahres ergeht.

