Papier: Kein Anspruch auf mehr Hartz-IV
01.03.2010
BERLIN (dpa). Höhere Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger sind aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Erläuterungen des scheidenden Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier nicht zu begründen. Die Richter hätten ausdrücklich keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe von staatlichen Leistungen formuliert, sagte Papier der "Welt am Sonntag". Das heiß diskutierte Urteil war am 9. Februar vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Vorsitz gefällt worden.
Papier sagte, die Festlegung der Regelsätze für Hartz IV - derzeit 359 Euro - sei nicht Sache des Verfassungsgerichts, sondern liege in der Gestaltungskompetenz des Gesetzgebers. "Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen." Es sei Aufgabe der Politik, auf der einen Seite für Solidarität mit denjenigen zu sorgen, die sich nicht selbst helfen könnten, vor allem auch den betroffenen Kindern. "Auf der anderen Seite muss bedacht werden, dass die Mittel dafür vom Steuerzahler aufgebracht werden."
Sachleistungen möglich
Die vom Gericht geforderten zusätzlichen Leistungen für Kinder wie Schulbücher oder Taschenrechner könne der Staat auch in Form von Sachleistungen erbringen, sagte Papier. Papier unterstrich, er habe keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen die in der Politik diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger. "Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um Pflichten, sondern um Obliegenheiten zur Erlangung einer Leistung", sagte Papier. "Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen."
Nach Ansicht des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, können Hartz-IV-Leistungen für besondere Ereignisse wie Klassenfahrten aus dem Regelsatz herausgerechnet werden. Dafür könne es Gutscheine geben, sagte Kauder dem "Hamburger Abendblatt". Der Staat könnte auch den Nachhilfe- oder Musikunterricht über Gutscheine fördern.

