Schwierig gestalten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der anti-islamischen Attacke auf den Mainzer Arab-Nil-Rhein-Vereins. Sie werden derzeit wegen Sachbeschädigung geführt, für mehr reiche die Tat womöglich nicht aus, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth auf Anfrage dieser Zeitung. Ob dieser Straftatbestand überhaupt erfüllt sei, hänge nun vor allem davon ab, von welcher Beschaffenheit die von den Tätern vor dem Gebäude ausgeschüttete rote Flüssigkeit sei.


