Strafanzeige: Mainzer Unternehmer Huch twittert Gestapo-Vergleich
27.04.2010 - MAINZ
Von Kirsten Strasser
Der 28 Jahre alte Mainzer Medien-Unternehmer Tobias Huch macht mal wieder von sich reden. Vor knapp zwei Jahren brachte er die Ermittlungen in einem Daten-Skandal größeren Ausmaßes ins Rollen, weil er in den Besitz von 17 Millionen gestohlenen Kundendaten der Telekom-Tochter T-Mobile kam und dies öffentlich machte Jetzt hat er sich mit dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) angelegt. Bei dem FDP-Bundesparteitag in Köln schrieb Huch in Twitter: „BDK fordert Gestapo 2.0 und will die Vorratsdatenspeicherung wieder.“
Dass er diese Meldung in Twitter abgesetzt habe, bestreitet der 28-Jährige nicht. „Natürlich habe ich das geschrieben“, sagt Huch im AZ-Gespräch. „Ich weiß aber nicht, warum die sich so aufregen.“
Die Aufregung ist tatsächlich groß. BDK-Bundesvorsitzender Klaus Jansen teilte mit, dass er bereits Strafanzeige beim Landeskriminalamt Düsseldorf gestellt habe. „Die Behauptung, der BDK würde in Nazi-Manier Gestapo-Forderungen stellen, ist weit unterhalb der politischen Anstandsgürtellinie. Das ist eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden muss“, sagt Jansen.
Als FDP-Mitglied beim Delegiertentag
Zum Hintergrund: Der BDK hatte zu Beginn des Bundesdelegiertentages in Köln am Samstag gegen die FDP-Innenpolitik und die Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung protestiert. Dabei hatten die Demonstranten auch eine „Kripo 2.0“ analog zum schnellen Web 2.0 gefordert, also eine Verbesserung bei Ausbildung und technischer Ausstattung der Kriminalpolizei. FDP-Mitglied Tobias Huch kam nach eigenen Aussagen als „Zuhörer“ zum Delegiertentag.
„Ich musste durch eine regelrechte Knüppelgasse gehen, die die Demonstranten gebildet hatten“, erzählt er. Dann sei sein Blick auf Plakate gefallen, auf denen der BDK die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert habe. Aus diesen „emotionalen Empfindungen“ heraus habe er getwittert - „polemisch und unsachlich“, wie Huch offen einräumt. Aber in jedem Fall habe er als „Privatmann“ und nicht, wie von BDK-Chef Jansen unterstellt, als FDP-Delegierter gehandelt. Er sei nämlich gar keiner: „Wenn Herr Jansen so ermittelt, helfen ihm weder Totalüberwachung noch Datenvorratsspeicherung...“
Kriminalbeamte und Polizisten allgemein habe er mit seinem Twitter-Statement keinesfalls angreifen wollen, betont Tobias Huch; seine Kritik gelte den Gewerkschaftsfunktionären, die „glauben, sie seien der Staat und nicht begreifen, dass sie Dienstleister der Bürger sind“. Der Strafanzeige sieht Huch gelassen entgegen. „Das Verfahren wird eingestellt“, prognostiziert er: „So was landet üblicherweise im Müll.“

