3,5 oder 4,1 Kilometer? Über die Länge des Schulwegs von zwei Mainzer Fünftklässlern hatte das Verwaltungsgericht zu befinden. Und kam auf maximal 3,75 Kilometer bis zum Hintereingang - 250 Meter zu wenig für einen Fahrtkostenzuschuss. Knapp daneben sei eben auch vorbei, sagte dazu der Vorsitzende Richter.

