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Verurteilung im Fall Spatzennest ist rechtskräftig

25.10.2008 - KAISERSLAUTERN

Bre. Das Strafurteil wegen Kindesmissbrauchs gegen den Ex-Leiter des Heims Spatzennest im pfälzischen Ramsen ist rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den 41-jährigen Stefan S. am 22. August zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. im Sommer 2007 während einer Ferienfreizeit in zwei Fällen Mädchen am ganzen Körper eingecremt hatte. Gegen das Urteil hatten sowohl S. als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Beide Parteien zogen das Rechtsmittel nun zurück, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Bleh mitteilte. Der Kaiserslauterer Prozess war auch deshalb brisant, weil S. in den neunziger Jahren als Zeuge in den so genannten Worms-Prozessen Eltern belastet hatte, die wegen Missbrauchs ihrer Kinder angeklagt waren, aber freigesprochen wurden. Sechs Kinder, die seinerzeit ihren Eltern weggenommen wurden, lebten zeitweise im Spatzennest.

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